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Das Institut für Jugendmanagement e.V. in Heidelberg, kurz IJM, ist Veranstalter. Ist das IJM nicht Veranstalter und tritt als Vermittler für einen Partner des Jugendferienwerks auf, ist dies aus den Reiseausschreibungen ersichtlich.
Abkürzungen: IJM = Institut für Jugendmanagement e.V.
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Die Anmeldung ist dann für den Teilnehmer verbindlich, wenn die Anmeldung beim IJM eingegangen ist.
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Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der Teilnehmerbetrag wird dann zu 100% erstattet; weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
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Die Leistungen beschränken sich auf die in der Ausschreibung angegebenen Punkte.
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Ein Rücktritt von der Veranstaltung muss ausschließlich schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt weniger als zehn Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 10%, weniger als fünf Wochen werden 25%, weniger als 14 Tage werden 50% und weniger als 3 Tage werden 100% des Teilnehmerbetrages als Kostendeckung einbehalten. Der Abschluss einer Reisekostenversicherung steht jedem frei.
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Umbuchungen der Freizeiten können noch kostenlos stattfinden solange zu dem gewünschten Termin noch Plätze frei sind. Die Umbuchung ist allerdings erst verbindlich, wenn diese vom IJM bestätigt wird.
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Bis zum Reisebeginn kann ein Teilnehmer noch durch einen Dritten ersetzt werden. Allerdings kann das IJM dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Anforderungen der Freizeit nicht genügt.
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Den Anordnungen der IJM-Teamer ist Folge zu leisten. Verstöße des Teilnehmers durch grobes ordnungswidriges Verhalten können zum Ausschluss von der Freizeit führen. Alle anfallenden Kosten sind vom Reiseteilnehmer zu tragen.
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Das IJM ist dazu berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise durch höhere Gewalt oder sonstige, vom Veranstalter nicht zu vertretene Umstände, wie z.B. Katastrophen, Krieg usw. beeinträchtigt oder nicht durchgeführt werden kann. Das IJM zahlt den anteiligen Reisepreis zurück, der sich aufgrund nicht genutzter Drittleistungen und nach Abzug der eigenen Aufwendungen ergibt.
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Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Die Reiseleitung wird versuchen, die Beanstandungen vor Ort zu beheben. Gelingt dies nicht, muss eine Niederschrift zwischen Reiseleitung und dem Teilnehmer angefertigt werden. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Mögliche Ansprüche sind in schriftlicher Form direkt über das IJM geltend zu machen. Alle Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Freizeit vorgebracht werden. Es gilt der Poststempel.
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Es besteht für alle Teilnehmer die Pflicht, das von der Freizeit zugesandte Notfallformular und das Personalblatt vollständig und richtig auszufüllen. Im Unterlassungsfall, z.B. bei bekannten Infektionskrankheiten, ist eine Haftung für den Veranstalter ausgeschlossen.
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Das IJM schließt für jeden Teilnehmer einer Freizeit einen nachrangigen Versicherungsschutz ab. Dieser beinhaltet eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
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Bankverbindung:
IJM e.V.
Konto: 19610519
Bankleitzahl: 67291700
Volksbank Neckartal